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Ambulante Behandlung und Vorsorgemaßnahmen
Ambulante Behandlung (Rezept von gesetzlicher
Krankenkasse)
Nach erfolgter ärztlicher Behandlung und
Heilmittelverordnung (Rezept) erhalten Sie Ihren
Behandlungsplan und zahlen dort auch Ihren vom
Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil an den Heilmittelkosten
in Höhe von 10% plus eine einmalige Verordnungsblattgebühr
von € 10,00. Die restlichen 90% der Heilmittelkosten
trägt Ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, daß die Behandlung spätestens
8 Werktage nach Ausstellung der Verordnung begonnen
werden muß.
Die ambulante Behandlung kann ohne vorherige Absprache
mit Ihrer Krankenkasse erfolgen. Sie übernimmt
zwar die Kosten für die verordneten Heilmittel
zu 90%, jedoch beteiligt sie sich nicht an den
zusätzlich entstehenden Kosten (z.B. für
die Unterbringung).
Hierzu empfehlen wir Ihnen für die Unterbringung
im Hause z. B. die günstige Wellvitalwoche.
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen
Erfordernisse bei Rezepten, um diese bei Ihrem
Kostenträger abrechnen zu können.
Rufen Sie uns an: 08845 / 84-0
Ambulante Vorsorgemaßnahme (Offene
Badekur)
Die ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur
setzt einen Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus.
Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Badearztschein
für die Konsultation eines Badearztes am
Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck.
Bei Vorlage dieses Schecks können wir die
Kosten für die Heilmittel in der Regel mit
Ihrer Krankenkasse direkt verrechnen. Jedoch müssen
Sie auch hier Ihren Eigenanteil (15% der Heilmittelkosten)
bei Erhalt des Terminplans bezahlen. Allerdings
kann die Krankenkasse einen Zuschuß von
bis zu € 13,-- pro Tag zu den übrigen
Kosten (z.B. Verpflegung, Unterbringung) gewähren.
Eine vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse
ist in jedem Fall erforderlich.
Die offene Badekur kann grundsätzlich alle
3 Jahre in Anspruch genommen werden. Bei medizinischer
Notwendigkeit kann Ihre Krankenkasse aber die
Durchführung dieser Maßnahme auch zu
einem früheren Zeitpunkt gewähren. Allerdings
entfällt dann oft der Zuschuß von €
9,-- pro Tag.
Die ärztliche Behandlung erfolgt
bei einem Badearzt gegen Vorlage des Badearztscheins.
Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung
der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung
und Betreuung während der Kurmaßnahme.
Nach Besuch des Badearztes erhalten Sie bei uns
Ihren Behandlungsplan und zahlen Ihren Eigenanteil.
Eventuelle Befreiungen geben Sie bitte bei Abgabe
der Verordnung gleich an. Über die vollständige
oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen informiert
Sie Ihre Krankenkasse. |
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