Kur Beihilfe und
Beihilfefähigkeit - Bayern

Unser Haus ist eine Einrichtung im Sinne des § 7 der bayerischen Beihilfevorschriften bzw. des § 107 der SGB V und des § 6 Abs. 2a der BVO NW die unter ärztlicher Leitung steht und als private Krankenanstalt konzessioniert ist.
Unser Haus untersteht der Aufsicht des Staatl. Gesundheitsamtes Garmisch-Partenkirchen gemäß Art. 8 und Nr.1 und 2 des Gesetztes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG vom 12.07.86 GVBL Nr. 13/1986).
Der Niedrigstsatz beträgt im Jahr 2010 pro Person und Tag für Einzel- und Doppelzimmer bei Vollverpflegung:

€ 99,00 in der Zeit vom 27.12.2009 bis 10.01.2010 und 01.02.2010 bis 28.02.2010 sowie vom 29.03.2010 bis 31.10.2010

€ 94,00 in der Zeit vom 11.01.2010 bis 31.01.2010 und 01.03.2010 bis 28.03.2010 sowie vom 01.11.2010 bis 14.11.2010

In unserem Sanatorium finden ausschließlich Gäste (und deren Begleitperson) Aufnahme, die sich einer Krankenbehandlung unterziehen wollen. Wir verfügen nicht über eine Konzession als Beherbergungsbetrieb nach dem Gaststättengesetz.

Unsere Einrichtung ist nicht mit einem Beherbergungsbetrieb räumlich verbunden und verfügt nicht über Nebenhäuser (Depandancen).

Eine Vereinbarung zur Direktabrechnung bzw. Pflegesatzerstattung mit Kostenträgern jeglicher Art liegt nicht vor.
 
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