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Kur Beihilfe und
Beihilfefähigkeit - Bayern
Unser Haus ist eine Einrichtung im Sinne des §
7 der bayerischen Beihilfevorschriften bzw. des
§ 107 der SGB V und des § 6 Abs. 2a
der BVO NW die unter ärztlicher Leitung steht
und als private Krankenanstalt konzessioniert
ist.
Unser Haus untersteht der Aufsicht des Staatl.
Gesundheitsamtes Garmisch-Partenkirchen gemäß
Art. 8 und Nr.1 und 2 des Gesetztes über
den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG vom
12.07.86 GVBL Nr. 13/1986).
Der Niedrigstsatz beträgt im Jahr 2010 pro
Person und Tag für Einzel- und Doppelzimmer
bei Vollverpflegung:
€ 99,00 in der Zeit vom 27.12.2009 bis 10.01.2010
und 01.02.2010 bis 28.02.2010 sowie vom 29.03.2010
bis 31.10.2010
€ 94,00 in der Zeit vom 11.01.2010 bis 31.01.2010
und 01.03.2010 bis 28.03.2010 sowie vom 01.11.2010 bis 14.11.2010
In unserem Sanatorium finden ausschließlich
Gäste (und deren Begleitperson) Aufnahme,
die sich einer Krankenbehandlung unterziehen wollen.
Wir verfügen nicht über eine Konzession
als Beherbergungsbetrieb nach dem Gaststättengesetz.
Unsere Einrichtung ist nicht mit einem Beherbergungsbetrieb
räumlich verbunden und verfügt nicht
über Nebenhäuser (Depandancen).
Eine Vereinbarung zur Direktabrechnung bzw. Pflegesatzerstattung mit Kostenträgern jeglicher Art liegt nicht vor. |
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